CHECKLISTE FÜR UNSERE KUNDEN AUS EU MITGLIEDSTAATEN
Aufgrund gestiegener Dokumentationspflichten verlangen die Finanzbehörden ab sofort bei Exporten in EU-Mitgliedsstaaten folgende Unterlagen und Informationen:
- Vollständige und genaue Firmenanschrift,
- Telefonnummer,
- Faxnummer,
- E-Mailadresse,
- Angabe des Gewerbezweigs
- Branche
- Internetadresse (falls vorhanden)
- Visitenkarte, etc.
- Europäische Umsatzsteuer-Ident-Nummer.
- Handelsregisterauszug oder Gewerbenachweis oder amtlichen Firmennachweis (z.B. durch Handelskammer) in Kopie, aus der auch der Name des Firmeninhabers, bzw. des Geschäftsführers hervorgeht.
- Passkopie des Eigentümers/ Gesellschafters/ Geschäftsführers.
- Eine vom Firmeninhaber / Geschäftsführer unterschriebene Abholvollmacht, möglichst mit Firmenstempel, für den abholenden Fahrer.
- Seit dem 1. Januar 2014 verlangt das Finanzamt eine Empfangsbestätigung (Gelangensbestätigung), d.h. eine Bestätigung des Abnehmers, dass der Gegenstand im EU-Ausland angekommen ist. Diese „Gelangensbestätigung“ benötigen wir im Original mit Stempel und Unterschrift von Ihnen.
Sollte uns keine Gelangensbestätigung überlassen werden, erheben wir eine Kaution in Höhe von 19 % des Kaufpreises.
Der Kautionsbetrag wird Ihnen sofort nach Erhalt der erforderlichen Unterlagen erstattet.
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